Datenschutzerklärung und AGB

Hinweise zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Ireland limited. Wenn der Verantwortliche für die Datenverarbeitung auf dieser Website außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sitzt, dann erfolgt die Google Analytics Datenverarbeitung durch Google LLC. Google LLC und Google Ireland Limited werden nachfolgend "Google" genannt. Bei der Verwendung von Google Analytics wird die Datenverarbeitung technisch durch Jimdo erbracht. Insoweit wird hiermit auf die Datenschutzhinweise von Jimdo verwiesen. Die Jimdo GmbH (Jimdo GmbH, Stresemannstrasse 375, 22761 Hamburg Datenschutz@jimdo.com) sowie der Betreiber dieser Website tragen eine gemeinsam Verantwortung für die Datenverarbeitung in Zusammenhang mit Google Analytics auf dieser Website.


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Google ist nach dem sog. Privacy Shield zertifiziert (Listeneintrag hier) und gewährleistet auf dieser Basis ein angemessenes Datenschutzniveau. Die gesendeten und mit Cookies, Nutzerkennungen (z. B. User-ID) oder Werbe-IDs verknüpften Daten werden nach 50 Monaten automatisch gelöscht. Die Löschung von Daten, deren Aufbewahrungsdauer erreicht ist, erfolgt automatisch einmal im Monat.


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Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Liebe im Glas – Candy Bar

1 Allgemein
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den
Geschäftsverkehr von Liebe im Glas. Der Kunde akzeptiert mit der Bestellung, dass diese
Bedingungen einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen sich und Liebe im Glas darstellen. Der
Inhalt und der Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen
Auftragsbestätigung zwischen dem Kunden und Liebe im Glas. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.1 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt durch die beidseitig unterschriebene Auftragsbestätigung und der
voll geleisteten Anzahlung.
1.2 Angebote
Alle Angebote von Liebe im Glas sind freibleibend und unverbindlich. Die Verfügbarkeit der
angebotenen Artikel zum gewünschten Termin wird erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und
der Anzahlung verbindlich bestätigt.
1.3 Eigenturms Vorbehalt
Alle gemieteten Artikel, inklusive Verpackungsmittel, sind Eigentum von Liebe im Glas.
2 Vermietung von Dekorations-und Veranstaltungsbedarf
2.1 Mietverträge
a) Grundlage des Vertrag ist die Vermietung von Dekorations-Objekten und /oder die
Dienstleistungen im Eventbereich.
b) Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet
mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände.
c) Der Mietvertrag kommt erst dann zustande, sobald die Auftragsbestätigung rechtsgültig
gegengezeichnet zurück geschickt wurde.
d) Der Mieter ist bei der Übernahme der Mietartikel verpflichtet, diese auf Vollständigkeit zu
überprüfen. Eventuell festgestellte Mängel sind sofort anzuzeigen.
e) Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Mietartikel bei der Rückgabe auf Vollständigkeit
und auf Schäden überprüft werden. Beschädigte oder fehlende Artikel werden gesondert in
Rechnung gestellt. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt
verursacht werden.
2.2 Mietdauer
a) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten dass kein Schaden entstanden ist. Liebe im Glas
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist, wenn
der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann.
b) Falls der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt
zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten
Mietdauer informieren.
c) Gibt der Mieter sämtliche übernommene Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der
vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe.
In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 35% des gesamten
Mietpreises berechnet.
2.3 Mietpreise und Zahlungsbedingungen
a) Sofern nichts anderes angegeben ist der Preis laut Auftragsbestätigung gültig, inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das gleich gilt auch für unbenutzte Artikel oder bei vorzeitiger
Rückgabe.
b) Im Mietpreis sind die jeweiligen Reinigungskosten nicht enthalten und werden selbst durch den
Mieter übernommen.
c) Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Aufund
Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge
sind unverbindlich.
d) Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe 20% des Gesamtbetrages fällig.
e) Der Kunde hat den von Liebe im Glas angegebenen Vorkasse-Betrag, welcher im Angebot
angegeben ist, zum angegeben Termin, auf das angegebene Konto zu zahlen.
Der Differenzbetrag wird am Tag der Auftragsausübung in bar oder innerhalb einer Woche auf
das angegebene Konto an Liebe im Glas gezahlt.
2.5 Übergabe und Rückgabe
a) Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietartikel durch den Mieter
selbst geliefert und zurückgebracht.
b) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche
bezeichnet sind.
c) Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste
verschließbare Türe. Die Anlieferung ist nur über ausgebaut Verkehrswege möglich. Jede
besondere Geländeschwierigkeit muss bei Vertragsabschluss ausdrücklich bekannt gegeben
werden um die Lieferung zu gewährleisten.
d) Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände, hat der Mieter dafür Sorge zu
tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei
Übernahme der Gegenstände muss der Mieter den Empfang auf der Empfangsbestätigung
gegenzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.
e) Bei Übergabe und Rückgabe der angemieteten Gegenstände wird der Zustand der Mietobjekte
in einem Zustandsbericht festgehalten. Das Fehlen der Unterschrift des Mieters auf dem
Zustandsbericht impliziert stillschweigende die Annahme des Dokumentes.
f) Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und
Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
g) Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe säubern
d.h. sortiert, ohne Essen- und Fettresten usw. transportfähig verpackt bereitgestellt werden.
Verschmutzte Artikel können nach berechnet werden.
h) Bei stark verschmutzten Textilien behalten wir uns das Recht der Nachberechnung bis zum
Abschluss des Reinigungsprozesses (bis 14 Tage) ausdrücklich vor. Gleiches gilt für
Gewebeschäden, die erst im Zuge des Reinigungsprozesses festgestellt werden können. Für
jeden mit Wachs verschmutzten Gegenstand, berechnen wir eine Reinigungspauschale in Höhe
€ 7,00 inkl. MwSt.
i) Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu Lasten des Kunden.
j) Bei Rücklieferung oder Abholung ist die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf
Beschädigungen bei Abholung durchzuführen. Hierfür anfallende Zusatzkosten trägt der Mieter.
k) Transportkosten: Die Kosten hierfür sin individuell und müssen stets angefragt werden.
2.6 Haftung des Vermieters und des Mieters
a) Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem
Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Entsteht ein Mangel der
Mietsache nach Vertragsschluss, so haftet der Vermieter für daraus resultierende Schäden,
insoweit ein angemessener Ersatz gestellt wird.
b) Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der
angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter für
die wieder Beschaffung der Ware verantwortlich..
Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand,
Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht
werden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der
Mietgegenstände eintreten.
2.7 Fehlmengen, Beschädigungen, Bruch
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die
Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst bei Abholung
des Gegenstands ermittelt werden.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Neupreis berechnet und dem Mieter in
Rechnung gestellt.
Der Verlust oder die Beschädigung der Mietsache durch eine Straftat ist durch den Mieter
unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die
aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
2.8. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Liebe im Glas unverzüglich
über den Rücktritt zu informieren.
(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Liebe im Glas nicht
zu verantworten hat, stellt Liebe im Glas Stornogebühren in Rechnung, weil für den
vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:
• bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme
• bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme
• bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme
Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin
wird die gesamte Auftragssumme fällig.
Sollte Liebe im Glas für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen
Kunden erhalten, wird Liebe im Glas die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.
2.9 Veröffentlichungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters
stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Foto und Videoaufnahmen, usw. zu machen.
2.10 Abbildungen/ Fotos
Abbildungen und Fotos in Broschüren, Internetseiten und Präsentationen auf CD/DVD können
von der Wirklichkeit geringfügig abweichen und bestehen keine Grund zur Beschwerde.
2.11 Versicherungen
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über bei Übernahme der
Gegenstände. Liebe im Glas rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu
versichern.
2.12 Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte
Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu
behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an das Unternehmen
zurückzugeben.
Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.
Viele Artikel sind handgearbeitet – daher kann es zu leichten Abweichungen in Form, Farbe,
Material und Oberfläche kommen.
Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung
benutzen. Der Mieter wird im oder am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben,
Bemalen oder anderweitiges Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet.
2.14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dippoldiswalde. Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen für
Mietgegenstände unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen nicht berührt.